Lieber Besucher,
diese Webseite verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite besser zu machen. Datenschutzerklärung.

faq

faq

 

„Kita Kleine Kapitäne Ratgeber: Vier Tipps zum Kita-Gutschein“

Tipp 1: Was ist überhaupt ein Kita-Gutschein?

Berlin arbeitet seit einigen Jahren mit dem sogenannten Kita-Gutschein-System. Durch einen Kita-Gutschein werden Eltern bei den Kosten für den Betreuungsplatz ihres Kindes erheblich entlastet. Voraussetzung für einen Kita-Gutschein ist, dass Eltern und Kind in Berlin angemeldet sind.


Tipp 2: Habe ich Anspruch auf einen Kita-Gutschein?

Der Anspruch auf einen Kita-Gutschein ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern
  • Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule.
  • Die Antragstellung kann frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme Ihres Kindes erfolgen.

Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:

  • Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Halbtagsbetreuung (4 bis 5 Stunden täglich).
  • In den letzten drei Jahren vor der Schulpflicht gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich).
  • Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.

Tipp 3: Wie viel muss ich selbst für die Betreuung zahlen?

Da gleichzeitig mit der Erteilung des Kitagutscheins auch die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern an der künftigen Betreuung Ihres Kindes berechnet wird, benötigt das Jugendamt bereits bei der Antragstellung einen Nachweis über das Familieneinkommen des vergangenen Kalenderjahres. Als Nachweis dient in der Regel der Einkommensteuerbescheid der Familie. Ab 01.Januar 2011 sind die letzten drei Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Nur für die Verpflegung beteiligen sich die Eltern weiterhin mit einem Anteil von 23 Euro monatlich.


Tipp 4: Wo beantrage ich einen Kita-Gutschein?

Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie mit dem Kind wohnen.

Für alle Fragen zum Anmeldeverfahren stehen Ihnen dort die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Tagesbetreuung von Kindern zur Verfügung.

Die Formulare, die Sie für einen Antrag für einen Kita-Gutschein ausfüllen müssen, sowie die benötigten Unterlagen für die Beantragung eines Kita-Gutscheins finden Sie unter folgendem Link
https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/